Organspende

Über die Medien wird zurzeit dafür geworben, anderen Menschen mit eineer Organspende das Leben zu retten und einen Organspendeausweis bei sich zu tragen. Leider wissen nicht viele Menschen, was tatsächlich bei einer Organspende geschieht. Der jüngste Organspende-Skandal hat zwar für eine Abschreckung des Organspendens gesorgt, doch die Krankenkassen verschicken in diesen Wochen an alle Deutschen ein Formular zur Organspende-Zustimmung. In dem beiliegenden Informationszettel wird folgendes garantiert nicht drinstehen: Organe können nur von noch lebenden Körpern transplantiert werden. Weil das so ist, wurde der Todeszeitpunkt von der Schulmedizin juristisch vorverlegt, seit es Organtransplantationen gibt. Der Zeitpunkt der Organentnahme wurde auf den „Hirntod“ festgelegt, was aber definitiv zu früh ist, denn der physische Körper ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht tot und befindet sich noch im Sterbeprozess. Beispiele von Komapatienten oder Reanimierten belegen, dass ein Körper noch Wochen, Monate oder Jahre weiterleben oder gar wieder gesund werden kann. Der physische Tod ist jedoch erst dann eingetreten, wenn Herz und Lunge ihre Funktion restlos eingestellt haben und die typischen pathologischen Todesanzeichen auftreten. Ein Organ bei „Hirntod“ zu entnehmen, bedeutet, den Tod möglicherweise erst herbeizuführen. Wird einem Menschen aufgrund des „Hirntodes“ ein Organ entnommen, kann die sich noch im Sterbeprozess befindende Seele Schmerzen, Entsetzen und Panik erleben. Aus diesem Grund erhalten Patienten (die angeblich toten) vor der Organentnahme muskelentspannende und schmerzstillende Mittel und manchmal sogar eine Narkose. In der Schweiz ist eine Vollnarkose sogar vorgeschrieben. Bei einem Toten? Das ist auch der Grund, warum Angehörige den Toten danach nicht mehr zu Gesicht bekommen. Auch der Organempfänger hat nichts davon, vom vorzeitigen Tod seines Spenders zu profitieren, da sich gezeigt hat, dass ein solches übertragenes Organ oft nur kurz überlebt. Jedem, der sich gegen diese Maßnahme stellen möchte, ist angeraten, eine Patientenverfügung bei sich zu tragen, in der aufgeführt ist, was hinsichtlich lebenserhaltender Maßnahmen und einer Organentnahme gestattet ist und was nicht.

Quelle: Nexus, unbenannte Quelle (erschienen in LICHTSPRACHE Nr. 83)



Sonnen- und Geomagnetische Aktivität table

>
Status
Status
 
From n3kl.org

 

Um etwas zu verändern, sollte man nicht etwas Altes zerstören,

sondern etwas Neues schaffen, das das Alte überflüssig macht