AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bezug der Lichtsprache
Der regelmäßige Bezug der Lichtsprache ist über die Fördermitgliedschaft im Verein Bewusst im Wandel
möglich. Die Vereinbarung des Bezugs des Heftes kommt zwischen dem Verein Bewusst im Wandel n.e.V. und dem Fördermitglied zur Erfüllung, sobald das erste Heft inkl. der Fördermitglieds-Rechnung beim
Empfänger eingegangen ist. Das Ausfüllen des Fördermitgliedsantrages ist Teil der Mitgliedschaft im Verein, wodurch Anspruch auf das kostenlose Zusenden des Heftes "Lichtsprache" entsteht.
Energieausgleich
Die Bezahlung bestellter Artikel erfolgt stets nach Rechnungserhalt innerhalb von 4 Wochen (Fördermitgliedschaft) bzw. 2 Wochen (bei Einzelbestellungen). Eine Ausnahme bilden Bestellungen mit einem
Warenwert über 200,00 Euro. In dem Fall wird Vorkasse erbeten. Geschieht keine Bezahlung, erfolgen eine Zahlungserinnerung und später eine Mahnung. Wird der Zahlungsaufforderung nicht nachgegangen,
wird die Lieferung an den Kunden eingestellt. Der Verein behält sich vor, eine spätere erneute Belieferung des Kunden abzulehnen.
Überweisungen aus dem Ausland
Fallen bei Auslandsüberweisungen Bankgebühren an, so sind diese vollständig vom Käufer bzw. Abonnenten zu übernehmen, auch jene, die in Deutschland anfallen. Der
vollständige Betrag, so wie in der Rechnung steht, muss auf dem Konto des Vereins bzw. dessen Zwecksbetriebes eingehen.
Nachüberweisungen / Ratenzahlungen
Es ist nicht erlaubt, ohne Absprache mit dem Verein eine Ratenzahlung zu tätigen. Ist eine Ratenzahlung gewünscht, gewährt der Verein dies gerne. Bei
Nachüberweisungen oder Ratenzahlungen, bei denen mehr als eine Buchung erfolgt, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,50 fällig. Bei mehreren Teilbeträgen werden für jeden weiteren Betrag
0,50 fällig. Dies hat damit zu tun, dass die Bank pro Buchung grundsätzlich 0,20 bis 0,50 vom Konto abzieht, sie also an jedem Zahlungseingang, gleichgültig wie hoch der Betrag ist,
verdient.
Kündigung
Die Fördermitgliedschaft beginnt zum Zeitpunkt des Eintritts/Bestellung, auch wenn dies mitten im Jahr geschieht. Sie läuft so lange, bis sie vom Fördermitglied
gekündigt wird. Der Bezugs-Zeitraum beträgt 1 Jahr und beinhaltet 4 Hefte. Nach diesem einen Jahr erhält das Fördermitglied eine Bezugs-Verlängerungs-Rechnung mit einer Zahlungsaufforderung, um daran
zu erinnern, dass der nächste Bezugs-Zyklus beginnt. Die Fördermitgliedschaft und damit der Bezug der Lichtsprache endet, wenn diese bis 6 Wochen vor Ablauf gekündigt wird (schriftlich per Brief oder
Email, bitte Bestätigung verlangen!). Eine Kündigung inmitten des Bezugsjahres ist nicht möglich. Es werden in jedem Fall 4 Hefte geliefert. Ausnahmen für einen vorzeitigen Abbruch bilden Umzug ins
Ausland, Tod oder ähnliche extreme Lebensänderungen. Eine Ausnahme von der Kündigungspflicht bildet die Lichtsprache, die als Geschenk bestellt wird, das nach einem Jahr automatisch endet.
Lichtsprache-Geschenk
Die Lichtsprache kann mittels des Lichtsprache-Geschenks an Dritte verschenkt werden. Die Bestellung eines Lichtsprache-Geschenks an sich selbst ist nicht gestattet
und auch nur innerhalb des eigenen Haushalts möglich, wenn es sich glaubhaft um einen tatsächlich zu Beschenkenden handelt. Nach mehreren Mißbräuchen diesbezüglich behalten wir uns vor, Bestellungen
abzulehnen, bei denen nur vorgegeben wird, es handele sich um eine echte Geschenk-Bestellung.
Widerrufsbelehrung
Nach BGB § 312 d (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen) besteht bei Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten kein
Widerrufsrecht. Das ist nur natürlich, denn Zeitschriften und Zeitungen können innerhalb der zweiwöchentlichen Frist ausgelesen werden.
Adressänderung
Bei Adressänderung wegen Umzugs ist die neue Adresse dem Verein frühzeitig mitzuteilen. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, besteht kein Anspruch auf nochmaliges Zusenden
des Heftes, wenn dieses bereits verschickt oder die Aktualisierung der Versandliste abgeschlossen wurde (was immer 1 Woche vor Erscheinen der Ausgabe geschieht). Das Heft, das auch nicht an den
Verein zurückgeschickt wird, muss dann ggf. gegen Entgelt neu bestellt werden. (Achtung: Bitte nicht auf den Nachsendeantrag der Deutschen Post verlassen, denn der einfache Nachsendeantrag beinhaltet
nicht das Nachsenden von Zeitschriften, die als Postvertriebsstück versendet werden).
Preise
Preisänderungen werden zu einem bestimmten Datum im Heft oder auch hier auf der Website angekündigt und treten zum genannten Zeitpunkt in Kraft. Wird mit einem alten
Talon bestellt, auf dem noch der alte Preis oder das frühere Abo (des Verlages) ausgewiesen ist, gilt automatisch der neue Preis und die Fördermitgliedschaft.
Anzeigen
Die Anzeigenplätze sind begrenzt, da die "Lichtsprache" frei von Werbung bleiben soll. Es werden nur Anzeigen in die „Lichtsprache“ hineingenommen, die thematisch
passen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Es ist erforderlich, die Anzeigen in einem verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen (jpg, PDF). Anzeigen müssen mit vorheriger Absprache
zum im Impressum angegebenen Redaktionsschluss (jeweils der 15. des Vormonats) eingereicht werden. Anzeigenkunden erhalten ab einem Rechnungsbetrag von 80,00 € ein Exemplar zur Ansicht, das zusammen
mit der Rechnung verschickt wird.
Veröffentlichungen
Für Anzeigen wie für unverlangt eingesandte Artikel gilt, dass kein Anspruch auf Veröffentlichung besteht. Unverlangt eingesandte Texte müssen nicht zurückgeschickt
werden. Da das Budget der „Lichtsprache“ sehr klein ist, kann für Artikel kein Entgelt bezahlt werden.
Vertriebspartner
Vertriebspartner, die die „Lichtsprache“ bei sich im Geschäft oder in der Praxis anbieten, erhalten bei Abnahme von bis zu 20 Heften 30 Prozent und bei Abnahme ab 20
Heften pro Ausgabe 35 Prozent Wiederverkaufsrabatt. Nicht verkaufte Hefte können auf eigene Kosten zurückgeschickt werden und werden – wenn sie nicht beschädigt sind – gutgeschrieben. Die Gutschrift
erfolgt mit der darauffolgenden Rechnung. Die Hefte dürfen nur in dem angegebenen Geschäft verkauft werden. Ein Verkauf bei Ebay oder ähnlichen Internet-Shops, die nicht zum eigenen Geschäft gehören,
ist nicht gestattet. Auch für die Vertriebspartner gilt: Wird der Bezahlung der Rechnungen nicht nachgekommen, wird die Lieferung eingestellt und der ehemalige Vertriebspartner erhält nie mehr das
Recht, die “Lichtsprache” zu bestellen.
Urheberrecht
Der Verein als Herausgeber der „Lichtsprache“ ist bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke
zurückzugreifen.
Die Inhalte und Texte in der „Lichtsprache“ unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Alle Rechte sind vorbehalten. Alle Texte können jedoch frei kopiert und zu privatem Gebrauch weitergegeben werden,
sofern sie nicht geändert werden und die Quelle wie im Heft bzw. in der digitalen Version angegeben wird. Von Susanne Sejana Kreth mit ihrem Namen oder Kürzel und © versehene Artikel bedürfen jedoch
der vorherigen Erlaubnis, auch zum Zwecke des Veröffentlichens auf Webseiten und Web-Foren. Beiträge Dritter sind daran zu erkennen, dass nicht der ausgeschriebene Name von Susanne Kreth oder Susanne
Sejana Kreth und © oder die Kürzel SK oder S. Kreth oder S. S. Kreth dahinterstehen. Für Texte anderer Autoren als Susanne Kreth gilt: Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der
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Datenschutz
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