Deutscher Bundestag muss Einsicht in UFO-Akten geben

Vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig wurde am 25. Juni ein Grundsatzurteil in Sachen Informationsfreiheit gefällt. Die Verwaltung des deutschen Bundestages, so das Urteil, muss Einsicht in die UFO-Akten geben, die bisher zurückgehalten wurden. Das Urteil bezieht sich auch auf alle anderen wissenschaftlichen Arbeiten, die der Bundestag geheimhalten wollte. In der Begründung des Urteils heißt es, der Bundestag sei eine informationspflichtige Behörde und müsse daher – auch wenn es sich um Akten handelt, die gerade von Abgeordneten benutzt werden – Akteneinsicht gewähren. Geklagt hatte der Berliner Frank Reitemeyer. Zuvor war ihm der Zugang zu den UFO-Akten verwehrt und seine Klage abgewiesen worden. In den fünf Jahren, die der Fall lief, ging es am Ende mehr um die Frage der Informationsfreiheit als um die UFO-Akte selber, weshalb der neuerliche Entscheid auch ein gigantischer Erfolg für zukünftige Akteneinsichten ist!

SK (Quellen: GreWi-aktuell 17.2.14 + 25.6.15, exopolitik.org 26.6.15) (erschienen in LICHTSPRACHE Nr. 95, Sept./Okt./Nov. 2015)

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